Zum Inhalt springen
dpa Picture-Alliance

AGB

Informationen zu den Allgemeinen Geschäftbedingungen der dpa picture alliance.

Informationen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Registrierung und  Nutzung der Bilddatenbank (unter www.picture-alliance.com) sowie für den elektronischen Abruf und die Verwendung von Bildmaterial, welches von der dpa Picture-Alliance GmbH (nachfolgend „Picture-Alliance“) zur Verfügung gestellt wird und zwar auch dann, wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
2.    Als „Bildmaterial“ gilt sämtliches fotografische, grafi-sche und filmische Material, sowie sonstige audio-visuelle Inhalte in der Bilddatenbank (Fotos, grafische Darstellungen, Zeichnungen, Schaubilder, Videos usw.), einschließlich der Metadaten und etwaiger Begleittexte und sonstigem Begleitmaterial. Dieses stammt aus dem Angebot der Picture-Alliance oder ihrer Content-Partner, entsprechend der jeweiligen Hinweise in den Begleitdaten.
3.    Die Bilddatenbank und das Bildmaterial werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zur Verfügung gestellt. Hat der Kunde (nachfolgend gilt „Kunde“ zwecks Vereinfachung als geschlechtsneutral) zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit der Picture-Alliance über die Nutzung der Bilddatenbank und/oder von Bildmaterial geschlossen, gehen die dortigen Regelungen vor und diese AGB gelten ergänzend. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
4.    Das Angebot der Picture-Alliance richtet sich nicht an Verbraucher oder Privatpersonen, sondern ausschließlich an gewerbliche Nutzer bzw. an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, welche Nutzungsrechte am Bildmaterial durch gesonderten Nutzungsvertrag erwerben wollen. Unter dem Begriff des gewerblichen Anbieters sind auch Verbände, staatliche Stellen und sonstige nicht-staatliche Stellen zu verstehen.
5.    Die Regelungen dieser AGB und der ggf. zusätzlich abgeschlossenen Verträge gelten auch für die einzelnen Nutzer, welche als Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden tätig sind. Der Kunde wird diese Nutzer auf die Einhaltung der Regelungen verpflichten und sich deren Verhalten wie eigenes zurechnen lassen. Ferner müssen diese AGB bei der Registrierung von jedem Nutzer akzeptiert werden. Als Kunde gelten auch Vertragspartner, die sich über einen Drittanbieter registriert haben (z.B. PictureMaxx), welcher den Zugang zur Bilddatenbank der Picture-Alliance vermittelt oder der Kunde in sonstiger vertraglicher Beziehung zur Picture-Alliance steht, welche die Nutzung des Bildangebots der Picture-Alliance zum Gegenstand.
 

B. Abschluss eines Bilddatenbankvertrages und Nutzung der Bilddatenbank

1.    Die Picture-Alliance betreibt die Bilddatenbank, in der eigenes Bildmaterial der Picture-Alliance sowie das anderer Agenturen und Anbieter zum Zwecke der Auswahl für den Erwerb von Nutzungsrechten einsehbar und recherchierbar ist. Eine Nutzung der Bilddatenbank zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
2.    Der vollständige Zugang zur Bilddatenbank und ggf. das Abrufen von Bildmaterial ist Sache des Kunden und setzt zunächst eine Registrierung des Kunden durch ihn bzw. einen entsprechend autorisierten Nutzer voraus. Die Registrierung ist kostenlos und berechtigt oder verpflichtet nicht zum Erwerb von Nutzungsrechten. Ein Anspruch auf Registrierung zur Bilddatenbank besteht nicht. Der Erwerb von Nutzungsrechten an dem in der Bilddatenbank bereitgestellten Bildmaterial bedarf stets einer gesonderten Vereinbarung und ist grundsätzlich kostenpflichtig.
3.    Eine Registrierung kann entweder über die Registrierungsmaske unter https://www.picture-alliance.com/profile/registration erfolgen (siehe dazu unten B.5.) oder über das Single-Sign-On-Verfahren (SSO) mittels der dpa-ID (siehe dazu unten B.4.) der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH („dpa“). Soweit der Kunde bereits über eine dpa-ID verfügt, ist der Zugang zur Bilddatenbank ohne eine erneute Registrierung, jedoch unter Einbeziehung dieser AGB, möglich.
4.    Eine Registrierung für die dpa-ID ist unter https://sso.dpa-id.de/goto/register möglich. Für die dpa-ID gelten gesonderte Nutzungsbestimmungen der dpa, welche durch die vorliegenden AGB und/oder sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Bilddatenbank unberührt bleiben. Bei der Registrierung über die dpa-ID sind alle Formularfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Nur wenn im Rahmen des Registrierungsvorganges die Nutzungsbedingungen der dpa-ID akzeptiert werden, ist der Abschluss des Registrierungsvorganges möglich. Der jeweilige Nutzer muss dazu berechtigt sein, die Kontaktdaten anzugeben und insbesondere die E-Mail-Adresse als Benutzernamen zu verwenden. Daten von dritten Personen dürfen grundsätzlich nicht angegeben und verwendet werden, es sei denn der jeweilige Nutzer ist hierzu ausdrücklich befugt und weist diese Befugnis auf Verlangen nach. Wenn alle Formularfelder vollständig ausgefüllt und abgesendet wurden, wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail versendet, in welcher der Empfänger dazu aufgefordert wird, die Registrierung für die dpa-ID zu bestätigen (sog. Double-Opt-In-Verfahren). Dabei stellt das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars ein Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung des SSO-Dienstes „dpa-ID“ dar. Die dpa nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail bzw. die Erteilung und Freischaltung der dpa-ID an. Die dpa ist berechtigt, die Registrierung eines Interessenten und damit die Erteilung einer dpa-ID ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erfolgte Registrierung wieder zu beenden. Erst nach dieser Registrierung und der Akzeptanz dieser AGB kann dem Kunden bzw. Nutzer ein Zugang zur Bilddatenbank und den dort abrufbaren Inhalten zugeteilt werden. Mit einer Registrierung zur dpa-ID als solcher und damit einhergehenden Zuteilung der Log-In-Daten entsteht kein Anspruch auf Zugang zur Bilddatenbank. Die Picture-Alliance ist berechtigt, die Freischaltung eines Interessenten oder Inhabers einer dpa-ID und damit den Zugang zur Bilddatenbank ohne die Angaben von Gründen abzulehnen oder eine bereits erfolgte Freischaltung wieder zu beenden.
5.    Bei der Registrierung ohne die dpa-ID, direkt über die Bilddatenbank sind alle Formularfelder der dort bereitgestellten Registrierungsmaske vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Nur wenn im Rahmen des Registrierungsvorganges diese AGB akzeptiert werden, ist der Abschluss des Registrierungsvorganges möglich. Außerdem muss der jeweilige Nutzer dazu berechtigt sein, die Kontaktdaten anzugeben und insbesondere die E-Mail-Adresse als Benutzernamen zu verwenden. Daten von dritten Personen dürfen grundsätzlich nicht angegeben und verwendet werden, es sei denn der jeweilige Nutzer ist hierzu ausdrücklich befugt und weist diese Befugnis auf Verlangen nach. Soweit alle Formularfelder der Registrierungsmaske vollständig ausgefüllt und abgesendet wurden, wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail versendet, in welcher der Empfänger dazu aufgefordert wird, die Registrierung zu bestätigen (sog. Double-Opt-In-Verfahren). Dabei stellt das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars ein Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung der Bilddatenbank dar. Die Picture-Alliance nimmt durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail bzw. durch die Freischaltung der Bilddatenbank dieses Angebot an. Die Picture-Alliance ist berechtigt, die Registrierung eines Interessenten und damit die Freischaltung ohne die Angaben von Gründen abzulehnen oder eine bereits erfolgte Registrierung wieder zu beenden.
6.    Ist die Registrierung über die Registrierungsmaske der Bilddatenbank oder mittels einer dpa-ID erfolgreich abgeschlossen worden und sind die vorliegenden AGB akzeptziert worden, kann die Bilddatenbank im vertraglich bestimmten Rahmen genutzt werden und es kommt zwischen den Vertragsparteien ein sog. Bilddatenbankvertrag zustande. Der Zugang zur Bilddatenbank oder der Erwerb einer dpa-ID ersetzen nicht die notwendige vertragliche Grundlage zum Bezug oder zur Nutzung des Bildmaterials. Für die zwischen Kunde und dpa bzw. Picture-Alliance bereits abgeschlossenen oder noch zu vereinbarenden Bezugsverträge gelten ggf. zusätzlich weitere Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.
7.    Die Zugangsdaten der dpa-ID oder der Bilddatenbank (E-Mail-Adresse als Benutzername und Passwort) sind ausschließlich für die persönliche Nutzung bestimmt. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen. Auch im Fall eines Missbrauchs haftet der Kunde bzw. Nutzer für alle Datenbankabrufe und sonstige ggf. zahlungspflichtigen Vorgänge, welche über die dpa-ID bzw. Bilddatenbank getätigt werden, soweit der Missbrauch vom Kunden bzw. Nutzer zu vertreten ist. Ergänzend wird auf die Regelungen zur Registrierung bei der dpa-ID verwiesen, die unter https://sso.dpa-id.de/goto/terms abgerufen werden können. Außerdem wird auf die Regelung in Abschnitt J. „Datenschutz“ verwiesen.
8.    In der Bilddatenbank kann der registrierte Kunde Inhalte einsehen und recherchieren, um diese nach gesondertem Erwerb der entsprechenden Nutzungsrechte zu verwenden. Eine Nutzung der Bilddatenbank zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es untersagt, ohne entsprechendes Nutzungsrecht Kopien des Bildmaterials herzustellen (auch durch Screenshots) oder an Dritte weiterzuleiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ebenso auch über Verlinkungen, Framing oder sonstige Techniken.
9.    Die Inhalte der Bilddatenbank werden laufend aktualisiert. Die Picture-Alliance ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Aktualisierung in einer bestimmten Frequenz und/oder einem bestimmten Umfang vorzunehmen. Die inhaltliche Auswahl des Angebotes in der Bilddatenbank liegt in der freien Entscheidung der Picture-Alliance. Es bleibt dieser jederzeit freigestellt, die bestehenden Inhalte zu verändern, zu entfernen und/oder zu ergänzen.
10.    Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Bilddatenbank funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Dies gilt auch für ein automatisiertes Abfragen, Auslesen oder Spiegeln der Datenbank, z.B. mit Hilfsmitteln wie Web-Crawlern oder Wrappern.
11.    Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte technische oder optische Erscheinungsform der Bilddatenbank und des Bildmaterials sowie auf den Einsatz bestimmter Software oder Kompatibilität mit bestimmten Web-Browsern oder Endgeräten. Der Kunde hat in der Regel 24 Stunden an allen Tagen des Jahres Zugriff auf die Bilddatenbank, diese kann jedoch aufgrund von notwendigen System- und Wartungszeiten sowie außerhalb des Verantwortungsbereichs der Picture-Alliance liegender Umstände vorübergehend nicht erreichbar oder nicht voll funktionsfähig sein. Die Picture-Alliance gewährleistet daher keine ständige Nutzbarkeit der Bilddatenbank.
 

C. Laufzeit und Kündigung des Bilddatenbankvertrages

1.    Ein Bilddatenbankvertrag zwischen Kunde und Picture-Alliance wird jeweils auf ‎unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit vertraglich nicht anderweitig vereinbart, kann jede Partei den Bilddatenbankvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Sollten bereits Nutzungsrechte erworben worden sein, so bleiben diese von der Kündigung unberührt. Der Kunde kann aber nach Beendigung des Bilddatenbankvertrages die Bilddatenbank nicht mehr vollumfänglich nutzen und auch kein weiteres Bildmaterial aus der Bilddatenbank herunterladen.
2.    Auch bei einzelvertraglich vereinbarten längeren Kündigungsfristen bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Bilddatenbankvertrages aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Picture-Alliance insbesondere vor, wenn
a)    der Kunde im Rahmen seiner Registrierung fal-sche und/oder unzutreffende Angaben macht und/oder die Picture-Alliance nicht unverzüglich über etwaige Änderungen informiert,
b)    der Kunde trotz Mahnung durch die Picture-Alliance mit einer Zahlung in Verzug bleibt,
c)    der Kunde gegen wesentliche Regelungen die-ser AGB und/oder die Nutzungsvereinbarung verstößt oder
d)    die Picture-Alliance den Betrieb der Bilddaten-bank ganz oder teilweise einstellt oder eine we-sentliche Änderung der Ausrichtung der Bildda-tenbank vornimmt.
 

D. Sperrung des Accounts, Rückruf durch die Picture-Alliance

1.    Die Picture-Alliance kann im Falle eines zumindest begründeten Verdachts eines Verstoßes gegen diese AGB, gegen eine Nutzungsvereinbarung und/oder Rechte Dritter den Kunden-Account ohne vorherigen Hinweis an den Kunden sperren. Der Kunde wird von der Picture-Alliance über die Sperre informiert. Die Sperre besteht fort, bis entweder der Verdacht entkräftet oder der Verstoß abgestellt wurde und der Kunde die Unterlassung künftiger Verstöße in geeigneter Weise zugesichert hat. Begründet der Verstoß das Recht der Picture-Alliance zur außerordentlichen Kündigung, so kann die Picture-Alliance statt die Sperre aufzuheben auch die außerordentliche Kündigung gegenüber dem Kunden aussprechen.
2.    Sofern von Dritten Bildmaterial gegenüber der Pic-ture-Alliance beanstandet wird, kann die Picture-Alliance das betroffene Bildmaterial gegenüber dem Kunden durch E-Mail an die im Kundenkonto hinter-legte Adresse zurückrufen. Rückrufe sind unverzüg-lich zu beachten und das betroffene Bildmaterial aus dem Angebot des Kunden zu entfernen sowie jede Nutzung zu unterlassen. Es steht der Picture-Alliance frei, in einem solchen Fall den Kaufpreis anteilig zu erstatten oder eine Ersatzlieferung vor-zunehmen. Eine Pflicht der Picture-Alliance, den Kunden auf streitbefangene, überholte oder unrich-tig gewordene Inhalte hinzuweisen, besteht nicht.
 

E. Erwerb und Umfang von Nutzungsrechten, Verwendung von Bildmaterial

Das Herunterladen und die anschließende Nutzung des Bildmaterials setzen stets den vorherigen kostenpflichtigen Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden voraus. Der Erwerb von Nutzungsrechten erfolgt in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Picture-Alliance. Diese AGB gelten für sämtliche Nutzungsvereinbarungen ergänzend und sind zwingend zu beachten, es sei denn in den Nutzungsverträgen ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden. Ansonsten gilt im Zusammenhang mit jeder Bildnutzung folgendes:
1.    Die Darstellung von Bildmaterial in der Bilddatenbank durch die Picture-Alliance erfolgt unverbindlich. Der Kunde gibt erst durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Die Bestellung kann sowohl schriftlich, per E-Mail oder telefonisch als auch über die Bestellfunktion in der Bilddatenbank erfolgen. Im Rahmen des Bestellvorgangs über die Bilddatenbank kann der Kunde zwischen verschiedenen Versandarten wählen.
2.    Der jeweilige Vertrag in Form einer Nutzungsvereinbarung regelt insbesondere Art und Umfang des Nutzungsrechts sowie das vom Kunden hierfür geschuldete Entgelt. Eine Eingangsbestätigung über eine Bestellung stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar. Der Kunde erwirbt die einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkten Nutzungsrechte am Bildmaterial. Bei gemeinfreiem Bildmaterial gelten die Regelungen dieser AGB zum Umfang und Erwerb von Nutzungsrechten als vertragliche Vereinbarung entsprechend.
3.    Jede Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen Zustimmung der Picture-Alliance (Freigabeerklärung), die im Einzelfall schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann oder generell im Rahmen eines Nutzungsvertrages erteilt wird. Dies gilt auch für die Nutzung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage, für Skizzen, Bearbeitungen, zur Drucklegung oder zu Layout- oder Präsentationszwecken. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass die Lieferung bzw. Bereitstellung des Bildmaterials in der gewählten Versandart noch keine Freigabe für eine Nutzung beinhaltet. Soweit sich die Freigabeerklärung nicht gesondert aus einem abgeschlossenen Nutzungsvertrag ergibt ist diese bei einer Einzelbildbestellung beim Bildvertrieb der Picture-Alliance einzuholen.
4.    Bildmaterial wird jeweils für einen begrenzten Nutzungszeitraum zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial ist bei Nichtverwendung spätestens innerhalb eines Monats aus allen elektronischen Speichern des Kunden zu löschen. Bildmaterial, für welches Nutzungsrechte erworben worden sind und welches verwendet wurde, ist unverzüglich in elektronischen Speichern zu löschen, sobald die Berechtigung zur Nutzung erloschen ist bzw. der Vertrag über die Rechteeinräumung beendet wird. Das Bildmaterial ist jedenfalls spätestens nach drei Monaten (ab Erhalt bzw. Abruf) zu löschen.
5.    Die von Picture-Alliance erteilte Freigabeerklärung berechtigt nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck. Mehrfachverwendungen erfordern jeweils einen gesonderten Download, es sei denn aus der Nutzungsvereinbarung ergibt sich eine andere Regelung. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf wiederum der vorherigen Freigabe. Insbesondere ist zu beachten, dass digitale Nutzung sowie analoge Nutzung (z.B. in Printmedien) von Bildmaterial sowie die Nutzung eines kompletten Werkes und die Nutzung von Teilen (so etwa im Falle von Video und Standbild aus dem betreffenden Video) jeweils gesonderte Nutzungen darstellen.
6.    Soweit nicht abweichend vereinbart, darf das Bildmaterial maximal für eine Dauer von bis zu 3 Monaten öffentlich zugänglich oder sonst verbreitet werden. Soweit der Kunde das Bildmaterial länger öffentlich zugänglich macht oder verbreitet, sind sich die Parteien einig, dass die inhaltliche und/oder haftungsrechtliche Verantwortung für das Bildmaterial mit Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums allein beim Kunden liegt.
7.    Der Kunde hat stets die begleitenden Bildinformationen (Caption) sowie Bildmetadaten und die darin ggf. enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen oder -hinweise unbedingt zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und stellt die Picture-Alliance von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Ferner behält sich die Picture-Alliance die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung der Informationen ausdrücklich vor.
8.    Als Rohmaterial gekennzeichnetes Video-, bzw. Bewegtbildmaterial wird allein für die Herstellung eigener Videoclips des Kunden bereitgestellt und darf, soweit der Kunde Veröffentlichungsrechte erwirbt, nur nach vorheriger Bearbeitung oder Umgestaltung unter Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten im Rahmen von vom Kunden produzierten Videoclips veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
9.    Von jeder Veröffentlichung ist der Picture-Alliance unverzüglich ein Verwendungsnachweis (und ggf. digitales Belegexemplar) unaufgefordert und kostenlos elektronisch zuzusenden. Bei Nutzung in Printprodukten ist die Auflagenhöhe ebenfalls anzuzeigen und bei Online-Medien sind der Picture-Alliance die URLs sowie ggf. erforderliche Zugangsdaten mitzuteilen. Der Verwendungsnachweis hat ausschließlich in digitaler Form, per E-Mail an die Adresse belege@picture-alliance.com, unter Angabe der jeweiligen Bildnummer der Picture-Alliance, der verwendeten Bildgröße und ggf. der Seitenzahl der Bildverwendung und spätestens in-nerhalb von 30 Tagen nach Nutzungsbeginn zu er-folgen. Für unterlassene oder nicht in der vorbe-schriebenen Weise erfolgte Verwendungsnachweise, kann die Picture-Alliance durch den Mehraufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 25,00 pro nicht erfolgtem oder falschem bzw. unvollständigem Verwendungsnachweis vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches oder zusätzlicher Vertragsstrafen gemäß Ziffer H.2, bleibt hiervon unberührt.
10.    Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte und die Duplizierung des Bildmaterials, wie auch Bearbeitung oder Umgestaltung sind ohne vorherige Zustimmung der Picture-Alliance, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, nicht gestattet. Dies schließt den Verkauf von Links u.a. Verweismitteln im Internet auf diese Bilder an Dritte ein.
11.    Dem Kunden wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen (bzw. filmischen oder grafischen) Urheberrecht übertragen. Insbesondere umfasst die von der Picture-Alliance erteilte Lizenzierung bzw. Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials nicht die Rechteübertragung oder Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder Inhaber von Marken- oder sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen von Werbung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von der Picture-Alliance ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.
12.    Bildmaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im zeitlichen und inhaltlichen Kontext mit dem Bildbegleittext (Caption) verwendet werden. Für die Art und den Ort der Nutzung sind die jeweiligen Hinweise und Beschränkungen zwingend zu beachten. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Kunde ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet.
13.    Das Bildmaterial darf nicht in einem rechts- oder sittenwidrigen Kontext genutzt werden. Hierunter fallen insbesondere Nutzungen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, im Sinne der §§ 184, 184a, 184b und 184c StGB pornographisch sind oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
14.    Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in den Bildbegleitdaten bzw. der Caption angegebenen Urhebervermerk und dem Agenturvermerk bzw. Credit zu kennzeichnen. Ist ein solcher nicht ersichtlich, so ist der Vermerk „Foto [bzw. Video/Grafik/Illustration]: Picture-Alliance“ anzubringen; der Name von Partneragenturen und/oder sonstigen Quellen des Bildmaterials ist zusätzlich aufzunehmen, falls dies in der Caption bzw. den Bildbegleitdaten verlangt wird bzw. falls diese dort bezeichnet sind. Die Pflicht zum Hinweis auf den Urheber ergibt sich darüber hinaus aus § 13 Urheberrechtsgesetz.
15.    Der Kunde hat bei öffentlicher Zugänglichmachung des Bildmaterials im Internet, entsprechend den technischen Möglichkeiten, auf seiner Website oder anderen Veröffentlichungsmedien einen maschinenlesbaren Rechtevorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG anzubringen (z.B. in der Robots.txt), mit dem eine Nutzung des Bildmaterials für Data-Mining verboten wird.
16.    Informiert die Picture-Alliance den Kunden darüber, dass drohende, potentielle oder tatsächliche Ansprüche aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten bestehen, für welche die Picture-Alliance u. U. haftet, so wird der Kunde die Nutzung des Bildmaterials unverzüglich einstellen. Die Picture-Alliance wird dem Kunden auf Verlangen vergleichbares Bildmaterial kostenlos, im Übrigen jedoch zu den vertraglichen Bedingungen als Ersatz zur Verfügung stellen oder den Kaufpreis anteilig erstatten.
 

F. Honorare und Gebühren

1.    Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an die Picture-Alliance gezahlt wird.
2.    Zusätzlich zum Nutzungshonorar können weitere Kosten anfallen. So ist für den Download der Fein-daten des Bildmaterials (HighRes) über die Bildda-tenbank eine technische Gebühr in Höhe von € 26,00 zu entrichten, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Soweit Recherche oder Zusammenstellung von Bildmaterial oder eine Bildauswahl auf Wunsch des Kunden durch die Picture-Alliance vorgenommen wird, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Bei Nutzung von gemeinfreiem Bildmaterial ist als Honorar das Bearbeitungsentgelt für die Agenturleistungen zu verstehen.
3.    Exklusivrechte für Bildmaterial und entsprechende Sperrfristen und dafür anfallende Honorare sind mit der Picture-Alliance individuell zu vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist das jeweilige Honorar fällig, auch wenn bis dahin keine Veröffentlichung erfolgte. Die Picture-Alliance ist berechtigt, nach Ablauf der Sperrfrist das gleiche Bildmaterial anderen Interessenten zur Nutzung anzubieten.
4.    Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen in elektronischer Form zu erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand anzugeben.
5.    Rechnungen der Picture-Alliance sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Alle Beträge wie Honorare, Kosten und Bearbeitungsge-bühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Künstlersozialabgabe. Liegt ein Handelsgeschäft vor, so ist die Picture-Alliance berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verlangen sowie Mahnkos-ten in Höhe von € 5,00 pro Mahnung.
 

G. Gewährleistung

1.    Soweit abgerufenes Bildmaterial mangelhaft sein sollte, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder mangelfreie Nachliefe-rung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht der Picture-Alliance  zu. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Rücktritt und Minderung bleiben unberührt. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde die nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt. Der Kunde hat die Inhalte nach Erhalt insbesondere auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt bzw. nach Datenabruf oder Übermittlung in Textform gegenüber der Picture-Alliance anzuzeigen. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängel-rügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung der Picture-Alliance für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus.  Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Bildmaterial beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Download.
2.    Die Picture-Alliance übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Über-mittlungswege und der korrekten Übermittlung des Bildmaterials nur insoweit, wie die Übermittlungs-wege im Bereich der eigenen Infrastruktur liegen.
 

H. Freistellung, Vertragsstrafe und Haftung

1.    Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe oder Speicherung des Bildmaterials, Nichtbeachtung des Urheber- oder Agenturvermerks sowie sonstiger unrechtmäßiger Nutzung stellt der Kunde Picture-Alliance von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Hierin eingeschlossen sind auch die Kosten der Rechtsverteidigung der Picture-Alliance. Ferner behält sich die Picture-Alliance die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden ausdrücklich vor. Vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Picture-Alliance selbst nicht hinreichend zur Nutzungsrechteeinräumung an den Kunden berechtigt gewesen ist.
2.    Die Picture-Alliance ist im Fall der unberechtigten Nutzung durch den Kunden ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen üblichen Nut-zungshonorars, mindestens jedoch € 350,00 pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
3.    Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.
4.    Die Haftung der Picture-Alliance auf Schadensersatz ist, soweit es auf ein Verschulden ankommt, wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: Die Picture-Alliance haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Fall grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Ver-letzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch auf maximal € 50.000,00 pro Schadensfall. Die Haf-tung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie die Haftung für Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien (§§ 444, 639 BGB), Zusicherungen und/oder aus sonstigen Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne Zustimmung der der Picture-Alliance gegeben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.
5.    Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet die Picture-Alliance nicht. Bei Störungen oder Fehlern des Dienstbetriebes aus sonstigen Gründen haftet die Picture-Alliance entsprechend der vorstehenden Regelung in Ziffer H.4.
 

I. Hinweispflicht des Kunden

Sofern der Kunde der Auffassung ist, in der Bilddatenbank bereitgehaltenes Bildmaterial verletze seine Rechte (etwa Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder Markenrechte), wird er die Picture-Alliance auf die mögliche Rechtsverletzung hinweisen und der Picture-Alliance Gelegenheit geben, binnen einer angemessenen Frist zu reagieren, bevor der Kunde anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.
 

J. Datenschutz

1.    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Picture-Alliance und etwaige Erfüllungsgehilfen Nutzer- und Kundendaten sowie Logfiles in digitaler Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der dpa-ID [https://sso.dpa-id.de/goto/privacy-policy-sso] sowie den Datenschutzhinweisen der Bilddatenbank [https://www.picture-alliance.com/cms/23]  
2.    Sollte der Kunde der Picture-Alliance personenbezogene Daten zwecks Einrichtung von Nutzerzugängen für die Bilddatenbank bzw. die dpa-ID zur Verfügung stellen, ist er selbst für eine datenschutzkonforme Übermittlung der Daten verantwortlich und versichert ferner, die Daten zulässigerweise erhoben zu haben, insbesondere über gegebenenfalls nötige Einwilligungen der Betroffenen zur Weitergabe und Verwendung durch die Picture-Alliance zu verfügen und diese auf Verlangen nachzuweisen.
3.    Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte des dpa-Konzerns verwiesen: https://www.dpa.com/de/datenschutzerklaerung
 

K. Schlussbestimmungen

1.    Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt, gleiches gilt im Fall von Regelungslücken.
2.    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen hinsichtlich dieser AGB des Bilddatenbankvertrages oder sonstiger Vereinbarungen zur Nutzung der Bilddatenbank und/oder des Bildmaterials bedürften der Schriftform oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieses Formerfordernisses. Als fortgeschrittene elektronische Signatur genügt die Signatur über einen elektronischen Fernsignatur-dienst bei Verwendung einer mehrstufigen Authentifizierungsmethode.
3.    Der Kunde darf Verrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Picture-Alliance nur dann geltend machen, wenn er sich auf einen unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenanspruch berufen kann.
4.    Die Picture-Alliance ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Kunden, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen (iSd. §§ 15 ff. AktG) abzutreten. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus dem Vertragsverhältnis erwachsenden Rechte kann sich die Picture-Alliance Dritter bedienen.
5.    Die Picture-Alliance behält sich vor, eine elektronische Postadresse, die sie vom Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, für Zwecke der Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, sofern der Kunde dieser Verwendung nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Weitere Hinweise finden sich in den Datenschutzhinweisen für Geschäftskontakte der dpa-Gruppe  (https://www.dpa.com/de/datenschutzerklaerung).
6.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und darauf basierenden Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Hamburg (Mitte). Die Picture-Alliance kann den Kunden nach Wahl auch an dem für dessen Sitz zuständigen Gericht verklagen.
7.    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Picture-Alliance und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart.
 

L. Kundenservice & Kontakt

Bei Fragen zur Bilddatenbank können Kunden die Picture-Alliance per E-Mail unter sales@picture-alliance.com erreichen. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt in der Regel während der üblichen Bürozeiten werktags (Mo. bis Fr.) zwischen 9 Uhr und 17 Uhr.

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen?

Ansprechpartner

Verkauf / Lizenzierung

Bei Fragen rund um das Thema Lizenzierung