Deutsche Revolution 1848-1849
Nach der französischen Februarrevolution 1848 brachen auch in den Staaten des Deutschen Bundes Unruhen aus. Zu den sogenannten „Märzforderungen“ gehörten neben Pressefreiheit und sozialer Gerechtigkeit, der Erlass einer konstitutionellen Verfassung. Als es in Berlin am 18. März 1848 zu blutigen Barrikadenkämpfen kam, willigten der preußische König Friedrich Wilhelm IV. sowie weitere Machthaber der deutschen Einzelstaaten ein, ein gesamtdeutsches Parlament wählen zu lassen. Am 18. Mai 1848 trat die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche zusammen, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Parallel dazu gab immer wieder Unruhen und Aufstände radikaldemokratischer Gruppen, u.a. in Südbaden. Der Plan einer konstitutionellen Monarchie scheiterte, als der preußische König die Wahl zum „Kaiser der Deutschen“ ablehnte. Die Nationalversammlung löste sich im Mai 1849 auf. Ein erneuter Aufstand badischer Revolutionäre in der Bundesfestung Rastatt am 11. Mai 1849 endete am 23. Juli 1849. Damit war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen.
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