Neuer Prozess gegen Sektenführerin nach Tod von Vierjährigem
Eine heute 75 Jahre alte mutmaßliche Sektenführerin muss sich knapp 35 Jahre nach dem Tod eines vierjährigen Jungen vom 4. Mai 2023 an zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht verantworten. Nach einer ersten Verurteilung zu lebenslanger Haft in Hanau ist nun das Landgericht Frankfurt zuständig. Die Mutter des Jungen soll der Angeklagten Mitte 1988 das Kind in Obhut gegeben haben. Die Angeklagte soll in dem Jungen allerdings die «Reinkarnation Hitlers» gesehen haben. Ihr wird vorgeworfen, das Kind in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Das Kind erstickte schließlich an seinem Erbrochenen. Jahrzehntelang waren Polizei und Staatsanwaltschaft von einem Unfall ausgegangen, bis Sektenaussteiger 2015 ein neues Licht auf den Fall warfen.
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